Informationen zur Spielersperre

Warum können Personen für das Glücksspiel gesperrt werden?

Es ist bekannt, dass das Glücksspiel zu einem ernsten Problem werden kann. So können Menschen, die die Kontrollen über ihr Spielverhalten verloren haben, einfach nicht mehr aufhören zu spielen. In der Regel geschieht dies, wenn versucht wird, die vorhandenen Verluste mit Hilfe künftiger Gewinne auszugleichen.

Denjenigen, die Schwierigkeiten mit der Nutzung der Glücksspielangebot haben, bieten die Brandenburgischen Spielbanken Hilfe an. Neben dem Angebot von Aufklärungsmaterialien zum problematischen Spielverhalten und der Vermittlung professioneller Hilfe, ermöglichen die Brandenburgischen Spielbanken gefährdeten Personen, sich selbst für Glücksspiele sperren zu lassen. Auch ist es möglich, dass z.B. Angehörige gefährdete Personen sperren lassen. Gesperrte Personen werden in der Sperrsystem eingetragen und erhalten keinen Zutritt in die Spielbank.

Wie funktioniert eine Selbstsperre?

Mit Hilfe der Selbstsperre können sich Personen selbst sperren lassen. Das Formular für eine Selbstsperre ist in jeder Brandenburger Spielbank oder hier im Internet erhältlich (Formular Selbstsperre inkl. Anlage zum Download).

Das Formular ist vollständig auszufüllen. Es kann in einer der drei Brandenburger Spielbanken abgegeben werden (oder per Post mit Hilfe des kostenfreien Postident-Verfahren geschickt werden - weitere Informationen im Formular der Selbstsperre):

Die Identität der Person, die ein Sperrformular abgeben möchte, muss jeweils mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein nachgewiesen werden.

Können auch Angehörige oder Freunde gefährdete Personen sperren lassen?

Ja. Die Formulare für eine Fremdsperre sind in jeder Brandenburger Spielbank oder hier im Internet erhältlich (Formular Fremdsperre zum Download).

Das Formular ist vollständig auszufüllen. Es kann in einer der drei Brandenburger Spielbanken abgegeben werden (oder per Post mit Hilfe des kostenfreien Postident-Verfahren geschickt werden - weitere Informationen im Formular der Fremdsperre):

Die Identität der Person, die ein Sperrformular abgeben möchte, muss jeweils mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein nachgewiesen werden.

Liegt eine Beantragung vor, wird der Sachverhalt geprüft, ggf. eine Sperre vorläufig eingetragen und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet die Brandenburgischen Spielbanken über die endgültige Sperre.

Was passiert nach Verfügung einer Sperre?

Bei Verfügung einer Sperre werden die Daten umgehend im Sperrsystem der Brandenburgischen Spielbanken erfasst und an das bundesweite Sperrsystem weitergeleitet. Der gesperrte Spielteilnehmer erhält eine Bestätigung mit detaillierten Angaben zu seiner Sperre.

Wie lange besteht eine Sperre?

Eine Sperre ist unbefristet und kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Detaillierte Informationen enthalten die Formulare "Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)" und "Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre)".

Für weitere Fragen stehen Ihnen kompetente Gesprächspartner der Brandenburgischen Spielbanken unter der Telefonnummer
0331 290 93-77 zur Verfügung.